Die Informationen auf dieser Website beschreiben, sofern nicht anders angegeben, die Winterreifen-Pflicht für PKW und Leicht-LKW (Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), welche in Österreich seit 1.1.2008 gilt.
Auf die seit 2006 gültige Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW und Busse) wird gesondert eingegangen.
Gewichtsangaben in kg oder t (sofern nicht anders angeführt) beziehen sich stets auf das (höchst)zulässige Gesamtgewicht (bzw. Gesamtmasse).
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.
Erläuterung zur Winterreifen-Pflicht für PKW und LLKW
Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen N2, N3 (Lastkraftwagen über 3,5 t) vom 1.11. bis 15.4. bzw. der Klassen M2, M3 (Omnibus mit mehr als 8 Sitzen) vom 1.11. bis 15.3. nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind (ausgenommen Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden).
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3 (Omnibus mit mehr als 8 Sitzen), N2, N3 (Lastkraftwagen über 3,5 t) hat vom 1.11. bis 15.4. geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen (ausgenommen Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist, die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden und der Klassen M2, M3, die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden).
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