M&S Reifen verlieren bei einer Profiltiefe unter 4,0 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Gleiches gilt für Reifen an Anhängern.
Die Profiltiefe ist im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Lauffläche einnimmt, zu ermitteln. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.
Die Mindestprofiltiefe ist als gesetzliche MINDEST-Anforderung zu betrachten.
Ein früherer Reifentausch erhöht insbesondere bei stark winterlichen
Verhältnissen die Fahrsicherheit und die Fahrleistung.