Fahrzeuge sind in folgende Klassen eingeteilt. Die Fahrzeug-Klasse ist im Zulassungsschein ersichtlich (in Österreich: Punkt J: Fahrzeugart / Klasse). Ausschlaggebend für die Anwendung der Winterreifen-Pflicht ist daher die Fahrzeugklasse, auf welches das betreffende Fahrzeug zugelassen ist (Eintrag im Zulassungsschein).
Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG. Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen.
Die folgende Auflistung wurde auf die für den Straßenverkehr zugelassenen und die für die Winterreifen- bzw. Schneeketten-Pflicht relevanten Fahrzeugklassen beschränkt (z.B. sind die Klassen C, R, S und T nicht enthalten, da es sich hierbei um land- oder forstwirschaftliche Fahrzeuge handelt):
L1 ... einspuriges Motorfahrrad (Kleinkraftrad)
L2 ... mehrspuriges Motorfahrrad (Kleinkraftrad)
L3 ... Kraftrad (Motorrad)
L4 ... Motorrad mit Beiwagen
L5 ... Motordreirad (z.B. Trike)
M1 ... Personen-/Kombinationskraftwagen (mit höchstens acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz)
M2 ... Omnibus (mit mehr als 8 Sitzen, höchstzulässiges Gesamtgewicht
bis 5 t)
M3 ... Omnibus (mit mehr als 8 Sitzen, höchstzulässiges Gesamtgewicht über
5 t)
N1 ... Lastkraftwagen (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t)
N2 ... Lastkraftwagen (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t
und bis 12 t)
N3 ... Lastkraftwagen (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 12 t)
O1 ... Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t)
O2 ... Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 0,75 t
und bis 3,5 t)
O3 ... Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t
und bis 10 t)
O4 ... Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 10 t)
Siehe auch: Fahrzeugklassen auf Wikipedia